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Führerscheinantrag

Alles was du wissen musst

Führerscheinantrag in Osnabrück/Umgebung

Wenn Du Dich für eine Führerscheinausbildung bei uns entscheidest, musst Du bei der zuständigen Behörde noch einen Führerscheinbeantragen. Auch ältere Führerscheine müssen laut Gesetzgeber nach einiger Zeitgetauscht werden. Alles, was Du hierzu wissen musst, haben wir für Dich übersichtlich zusammengetragen.
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Die Beantragung des Führerscheins unterscheidet sich von Klasse zu Klasse. Auf dieser Seite findest Du alle Informationen zu den verschiedenen Abläufen.
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Da die Bearbeitung dieses Vorgangs ein paar Wochen in Anspruch nehmen kann, solltest Du den Antrag frühestmöglich stellen.
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Die Beantragung unserer Kunden aus dem Landkreisen ist bei den jeweiligen Rathäusern oder bei der Führerscheinstelle durchzuführen.

Welche Gebühren fallen an?

Hier Gebührenaufstellung herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • -Antrag Fahrerlaubnis
  • -ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • -gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • -Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • -Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in erster Hilfe im Original
 
An wen muss ich mich wenden?

 

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Wie lange dauert es den Führerschein zu beantragen?

Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel zwischen vier und sechs Wochen. Dieser Zeitraum mag recht lang erscheinen, Du musst aber keinesfalls abwarten und untätig sein. Der Antrag muss erst abgeschlossen sein, wenn Du auch die Prüfung absolvieren willst. Du kannst also schon weit vorher mit der Fahrausbildung bei uns beginnen, was wir Dir auch dringend empfehlen würden.

Ab wann kann ich meinen Führerschein beantragen?
Du kannst frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters mit der Führerscheinausbildung beginnen. Drei Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst Du die theoretische Prüfung ablegen, ein Monat davor die praktische Prüfung.
Wie kann ich einen internationalen Führerschein beantragen?

In einigen Ländern außerhalb der EU wird ein internationaler Führerschein benötigt. Auch hierfür ist der Gang zur zuständigen Führerscheinbehörde unvermeidlich. Neben dem Antrag, den Du direkt auf der Führerscheinstelle erhältst, wird auch hier ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument sowie der aktuelle nationale bzw. EU-Führerschein benötigt.
Die Kosten liegen bei etwa 15-20 EUR. Im Unterschied zum EU Führerschein liegt die Gültigkeit allerdings bei nur drei Jahren.

Ab wann muss ich einen neuen Führerschein beantragen?

Vor einigen Jahren noch waren Führerscheine lebenslang gültig. Für den Führerscheininhaber war dies natürlich besonders bequem, weil er sich um nichts kümmern musste. Dafür wurde es nach einigen Jahrzehnten auch immer schwieriger, die Person als solche zu identifizieren - das Führerscheinfoto war dann natürlich keinesfalls mehr aktuell. Seit dem 19.Januar 2013 sind die Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig. Rechtzeitig vor dem Ablaufdatum muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein neuer Führerschein beantragt werden. Das Ablaufdatum findet sich übrigens auf der Vorderseite unter Ziffer 4b. Natürlich musst Du keine erneute Prüfung absolvieren oder einen sonstigen Test abschließen. Die regelmäßige Neuausstellung des Führerscheins soll lediglich sicherstellen, dass das Dokument auch hinsichtlich des Fotos und der Fälschungssicherheit wieder auf einen aktuellen Stand gebracht wird. Wer einen älteren Führerschein besitzt, ist vom Umtausch übrigens keinesfalls verschont: Gestaffelt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang müssen auch alte Führerscheindokumente nach und nach erneuert werden.
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Führerscheine, die vor 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
vor 1953 geboren: Umtausch bis 19.01.2033
1953 - 1958 geboren: Umtausch bis 19.01.2022
1959 - 1964 geboren: Umtausch bis 19.01.2023
1965 - 1970 geboren: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später geboren: Umtausch bis 19.01.2025

Führerscheine, die nach 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:
1999 - 2001 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2026
2002 - 2004 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2027
2005 - 2007 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2028
2008 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2029
2009 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2030
2010 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2031
2011 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 ausgestellt: Umtausch bis 19.01.2033

Ich hab noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Gerne helfen wir dir bei deinen Fragen weiter.

Alternativ findest du alle Informationen auch auf der Seite der Stadt Osnabrück

Alles was du brauchst

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Osnabrück Stadt

Antrag Fahrerlaubnis
Beiblatt zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
Anlage zum Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"

Landkreis Osnabrück

Antrag Fahrerlaubnis
Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre

(Kreis-) Steinfurt

Antrag Fahrerlaubnis
Anlage Begleitetes Fahren ab 17 - Angaben der Begleitperson(en)

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